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Freiwillige Feuerwehr Wittnau

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Gemeinde Wittnau

 

 

"Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr"

 

Die Gemeinde Wittnau


Die Gemeinde Wittnau liegt südlich 7 Km von Freiburg im Breisgau zwischen dem Schönberg im

Westen und dem Schwarzwaldanstieg im Osten im Hexental. Wittnau ist ein anerkannter

Erholungsort. Die Höhenlage beträgt 450-650 m ü.d.M. Die Verkehrsanbindung erfolgt über die

L122, Merzhausen - Wittnau - Ehrenkirchen. Wittnau ist eine Wohngemeinde. Es gibt keine

Industrie, nur kleinere Handwerksbetriebe. Insgesamt gibt es 3 Gaststätten, davon eine mit

Beherbergung, ein Kindergarten, eine Grundschule sowie eine Kurklinik.


Einwohnerstand am 31.03.08  : 1.427 (717 m / 707 w )

Bestand an Kfz                        :    930

 

 

[es folgt ein Auszug aus der Beschreibung und Konzeptionsplanung für die Feuerwehr Wittnau vom 03.03.2005]


2.1 Darstellung der Feuerwehr

In § 3 Abs. , 1 und 2 des Feuerwehrgesetzes ist die Pflicht der Gemeinde für eine leistungsfähige

Feuerwehr geregelt: Pflichtaufgabe jeder Gemeinde ist es, eine den örtlichen Verhältnissen

entsprechende, „leistungsfähige Feuerwehr, mit einem geordneten Lösch- und Rettungsdienst

  • Aufzustellen,
  • Auszurüsten und
  • zu unterhalten.

Sie trägt die Kosten für die Ausbildung, die Ausrüstung und die Unterbringung.“ Brandschutz

gehört nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur staatlichen Daseinsvorsorge und ist

deshalb bei allen Planungen und Entscheidungen vorrangig zu betrachten.

 

 

2.2 Aufgaben der Feuerwehr nach §2 Feuerwehrgesetz


2.2.1 Pflicht-Aufgaben (§2 Abs. 1 FWG)

"Die Feuerwehr hat bei Bränden und öffentlichen Notständen die durch Naturereignisse

Einstürze, Unglücksfälle und dgl. verursacht sind, Hilfe zu leisten und den einzeln und das

Gemeinwesen von hierbei drohenden Gefahren zu schützen. Im übrigen hat die Feuerwehr zur

Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen technische Hilfe zu leisten."

Bei diesen abschließend aufgeführten Aufgaben hat die Feuerwehr keinen Entscheidungs-

spielraum, sie muss nach Alarmierung oder Aufforderung tätig werden.

 

2.2.1 Kann-Aufgaben (§2 Abs. 2 FWG)

"Die Feuerwehr kann auch bei anderen Notlagen zur Hilfeleistung für Menschen und Tiere und

zur Hilfeleistung für Schiffe herangezogen werden und mit Maßnahmen der Brandverhütung,

insbesondere mit dem Feuersicherheitswachdienst in Theatern, Versammlungen , Ausstellungen

und Märkten beauftragt werden."

Die Feuerwehr der Gemeinde Wittnau hat eine ganze Reihe von Kann-Aufgaben zu bewältigen :

  • Beseitigen von Ölspuren,
  • Einsätze bei Wasserrohrbrüchen,
  • Einsätze nach Unwettern,
  • Einsätze zur Umsiedlung oder Beseitigung von Wespen- und Hornissennestern (Aufgrund einer gemeindlichen Regelung sind diese Einsätze in den letzten Jahren auf ein Minimum beschränkt und werden überwiegend von privaten Anbietern erledigt, die Feuerwehr wird nur noch im Notfall bei unmittelbarer Gefährdung z.B. von Kindern tätig),
  • Überflutete Fahrbahnen nach Starkniederschlägen,
  • Sichern von Fenster und Türen,
  • Öffnen von Wohnungen mit der Polizei,
  • Suche von Personen als Amtshilfe für die Polizei,
  • Ausleuchten von Unfallstellen nach Verkehrsunfall zur Spurensicherung und
  • Hilfeleistung bei überfluteten Kellern und Wohnungen z.B. nach starken Niederschlägen etc.

 

2.2.3 Mitarbeit in kulturellen Leben der Gemeinde

Die Feuerwehr wird während des gesamten Jahres immer wieder für die Gemeinde, die

örtlichen Vereine und der Kirche unterstützend tätig, teilweise ist sie selbst aktiv an kulturellen

Veranstaltungen beteiligt. So z.B. bei

  • Aufklärungsaktionen zur Brandschutzwoche,
  • Brandschutzerziehung im Kindergarten und Grundschule,
  • Dorfhock,
  • Tag der offenen Tür,
  • Absperrdienste bei Radrennen, Kirchenprozessionen, St.Martinsumzüge und
  • Volkstrauertag.

 

2.3 Gemeinde

Im Durchschnitt ist von ca. 15-20 Einsätzen im Jahr auszugehen. Die Zahl der Einsätze,

insbesondere die der technischen Hilfeleistungseinsätze ist steigend und liegt entsprechend

im bundesweiten Trend.

Zur Zeit ist die Berufsfeuerwehr Freiburg nach einer bestehenden Alarm- und Ausrückeordnung

automatisch für Verkehrsunfälle mit Menschenrettung eingeteilt und rückt gleichzeitig mit der

örtlichen Feuerwehr zur Einsatzstelle aus.

Auch bei Brandeinsätzen gilt eine bestehende Alarm- und Ausrückeordnung. Je nach

Alarmierungsstichwort werden die Nachbarwehren alarmiert und unterstützen bzw. ergänzen

sich gegenseitig.

Starke Schwankungen der Einsatzzahlen können insbesondere durch Unwettereinsätzen ,

wie z.B. nach dem Orkan am 26. Dezember 1999 erfolgen. Die Feuerwehr ist bei diesen

Einsätzen oftmals bis zur Grenze der zumutbaren Belastung, manchmal über mehrere Tage

gefordert. Grundsätzlich handelt es sich bei solchen Unwettereinsätzen um eine `Kann-Aufgabe´

der Feuerwehr, solange es kein öffentlicher Notstand ist.

Die Feuerwehr und die Gemeinde sehen es jedoch als Verpflichtung, den Bürgern der Gemeinde

mit ihrer Feuerwehrorganisation und deren technischer Möglichkeiten im Rahmen des auch für

die Feuerwehr und die Gemeinde zumutbaren Maßes nach solchen Ereignissen Hilfe zu leisten.

Aber nicht nur bei Unwetter, auch bei schon zahlreichen Großbränden im Hexental war die

Feuerwehr Wittnau schon mehrere Tage gefordert.

 

 

2.4 Aufbau und Organisation der Feuerwehr Wittnau

 

2.4.1 Gründung

Sehen  Sie hierzu die extra Seite zur Geschichte unserer Wehr.

 

2.4.1.1 Die Feuerwehr Wittnau besteht zur Zeit aus:

Gesamtzahl der aktiven Feuerwehrangehörigen

:

29

Gesamtzahl der Jugendfeuerwehrmitglieder

:

5

Mitglieder in der Altersabteilung

:

9

Bambini Feuerwehr

:

5

 

2.4.1.3. Ehrenkommandanten der Feuerwehr Wittnau

Karl Gutgsell

Franz Buttenmüller

 

2.4.2. Führung der Feuerwehr Wittnau

Kommandant                 : Ralf Waßmer

Stellv. Kommandant      : Frank Bürgi

 

Bambinifeuerwehr

gegründet 01.11.2004

Sehen Sie hierzu die extra Seite zur Bambinifeuerwehr .

 

2.4.3 Jugendfeuerwehr

gegründet 01.12.1982

Sehen Sie hierzu die extra Seite zur Jugendfeuerwehr .

 

 

2.4.4 Altersabteilung

Seit April 1990 besteht eine Altersabteilung. Damit haben die Kameraden, die aufgrund  des

Erreichens der gesetzlichen Altersgrenze von 65 Jahren aus dem aktiven Dienst ausscheiden

müssen, eine Möglichkeit, auch weiterhin in der Feuerwehr zu verbleiben. Die Alterskameraden

unterstützen die Wehr durch Ihre Erfahrung aber auch aktiv z.B. bei Absperrdiensten etc.

Sehen  Sie hierzu die extra Seite zur Altersmannschaft

 

 

2.5.1.2 Erworbene Leistungsabzeichen Baden-Württemberg

Das Feuerwehr-Leistungsabzeichen des Landes Baden-Württemberg wird in 3 Stufen erworben.

Jede Stufe setzt dabei den Erwerb der vorhergehenden Stufe voraus. Geprüft wird bei der

Leistungsübung vor allem die Leistungsfähigkeit der Löschgruppe bei einem Löscheinsatz und

einer Aufgabe der technischen Hilfeleistung, bei der Stufe Gold zusätzlich noch mit einer

theoretischen Prüfung das Wissen aus allen Gebieten des Feuerwehreinsatzes.

Die Prüfung erfolgt innerhalb einer max. Zeitvorgabe und der Anrechnung von Fehlerpunkten

bei den handwerklichen Arbeiten.

Bisher hat folgende Anzahl von Gruppen das Feuerwehrleistungsabzeichen erworben:

  • Bronze    :    6 Gruppen
  • Silber      :    5 Gruppen
  • Gold       :    2 Gruppen

Weitere Ausbildungen, die zusätzlich zu den üblichen Lehrgänge absolviert wurden:

  • Teilnahme der Atemschutzgeräteträger an der praktischen Ausbildung in Brandübungscontainer (Raumtemp. ca. 700 C)
  • Teilnahme am Verkehrssicherheitstraining mit Einsatzfahrzeugen, veranstaltet von der Verkehrsfachschule und dem GUV
  • Teilnahme der Atemschutzgeräteträger an der jährlich vorgeschriebenen Belastungsübung in der Atemschutz-Übungsanlage Freiburg-Hochdorf


Kommandant Ralf Waßmer


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oder benutzen Sie das Kontaktformular

 

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